„Ärzte und Kliniken, die Anzeigen schalten, können nicht gut sein. Die müssen es ja nötig haben“ – auch hinter diesem weit verbreiteten Pauschalurteil steckt nur ein kleiner Kern Wahrheit. Richtig ist: Wer besonders aufwendig und optisch ansprechend in Frauenzeitschriften oder Wochenendausgaben von Tageszeitungen inseriert, ist keineswegs automatisch der beste Anbieter von Schönheitsoperationen. Auf der anderen Seite ist es grundsätzlich keineswegs unseriös und absolut legitim, wenn eine Privatklinik für die medizinisch nicht notwendige Dienstleistung „Schönheitsoperationen“ Anzeigen schaltet – vorausgesetzt, sie preist ihre Dienste nicht marktschreierisch und verharmlosend an. Hier muss man ganz klar differenzieren: In einem Fall steht hinter derartiger Werbung ein seit langen Jahren etablierter Spezialist, in einem anderen Fall kann es sein, dass ein für Schönheitsoperationen unzureichend ausgebildeter Allgemeinarzt seine Dienste anpreist, der es in der Tat nötig hat, die hohen Vorinvestitionen für seine gerade eröffnetes „Schönheitsinstitut“ durch möglichst viele Eingriffe wieder hereinzuholen. Klären Sie deshalb bei inserierenden Kliniken immer zuerst, ob der für den von Ihnen geplanten Eingriff verantwortliche Arzt über eine Facharztausbildung verfügt und Mitglied in VDÄPC, GÄCD oder IGÄC ist. Wenn dem so ist, kommt er möglicherweise in Frage – wenn nicht, handelt es sich wahrscheinlich um einen unseriösem Anbieter.