Die Natur ist ungerecht: Einige Frauen stattet sie mit überdurchschnittlich kleinen Brüsten aus, andere mit überdurchschnittlich großen. In beiden Fällen kann die Abweichung von der Norm zu psychischem Problemen führen. Bei ausgesprochen großen, schweren Brüste kommen oft noch körperliche Schäden hinzu: Im schlimmsten Fall ziehen sie Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen, langfristig sogar Wirbelsäulenschäden nach sich. Dabei leiden sensible Frauen auch so schon unter einer übergroßen Oberweite: In viele Fällen ziehen ihre Schultern nach vorne und gehen gebeugt und psychisch gehemmt durch den Alltag. Hauptsache, der große Busen steht nicht allzu sehr im Mittelpunkt. Negative Folgen gibt es jede Menge: Der Gang ins Freibad wird als Spießrutenlauf empfunden oder ganz vermieden, bestimmte Sportarten kommen von vorn herein nicht in Frage, der Umgang mit anderen wird häufig vom Minderwertigkeitskomplexen bestimmt. Brustspezialisten nehmen den Betroffenen mit einer operativem Verkleinerung (medizinisch: Mammareduktionsplastik) die körperliche und/oder seelische Last.
Auch ohne überdimensionales Volumen können sich die Brüste zum Problem ausweiten, früher oder später ist jede Frau betroffen: Besonders nach einer Schwangerschaft mit oder ohne Stillzeit oder nach ausgeprägten Schlankheitskuren folgen die Brüste den Gesetzen der Schwerkraft und ziehen nach unten. Bei genetisch bedingter Bindegewebsschwäche kann schon weit vor dem 30. Lebensjahr ein Hängebusen auftreten. Mit einer operativen Straffung kann die Brust geliftet und angehoben werden (medizinisch: Mastopexie). Sowohl Verkleinerung als auch Straffung sind mit ernst zu nehmenden medizinischen Risiken verbunden, für beide gilt außerdem: Ohne Narben geht es nicht, je nach OP-Technik werden sie so unauffällig wie möglich platziert, im Vergleich zu den Narben nach einer Brustvergrößerung sind sie in jedem Fall deutlicher sichtbar.
Zwei verwandte OP-Techniken
Brustverkleinerung und Bruststraffung erfolgen mit weitgehend identischen Schnittführungen. Oft liegen „zwischen ihnen“ nur wenige Gramm: Mindestens 400 Gramm Haut-, Fett- und Drüsengewebe pro Seite müssen entfernt werden, damit die Krankenkassen den Eingriff als medizinisch notwendige Brustverkleinerung einstufen und für die Kosten aufkommen. Liegt die zu entfernende Gewebemenge pro Brust-Seite unter diesem Richtwert handelt es sich offiziell um eine Bruststraffung – in den Augen der Krankenkassen eine Korrektur aus rein ästhetischen Gründen, die von der Patientin selbst zu zahlen ist.